Die Europäische Kommission hat am Montag, den 25. September, bestätigt, dass sie die REACH-Beschränkung für den Verkauf von absichtlich zugesetztem Mikroplastik nun vollständig verabschiedet hat. Mit der neuen Beschränkung soll die Freisetzung dieser Materialien in die Umwelt drastisch reduziert werden. Die Beschränkung stützt sich auf eine weit gefasste Definition von Mikroplastik und umfasst alle synthetischen Polymerpartikel, die weniger als 5 mm groß, nicht organisch, unlöslich oder abbaubar sind. Unter diese Definition fallen auch die in Kunstrasenbelägen verwendeten Gummi- und Kunststofffüllmaterialien.
Um sicherzustellen, dass die vielen Tausend Kunstrasenplätze, die derzeit in ganz Europa in Betrieb sind, weiterhin genutzt und gewartet werden können, bis sie ihr Lebensende erreicht haben, wurde in der neuen Beschränkung eine Übergangsfrist von acht Jahren für Kunstrasenfüllmaterialien vorgesehen, so dass das Verbot des Verkaufs von Gummi- und Kunststofffüllmaterialien im September 2031 in Kraft treten wird.
Was bedeutet dies für die Kunstrasenbranche?
Für die derzeitigen Besitzer von Kunstrasenplätzen hat die neue Beschränkung keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Nutzung ihrer Plätze oder deren Instandhaltung; Einstreumaterialien werden weiterhin erhältlich sein. ESTC fordert jedoch die Besitzer von Feldern mit Gummi- oder Kunststofffüllungen auf, bei der Nutzung und Pflege der Felder darauf zu achten, dass das Risiko eines Austritts von Füllmaterial aus dem Feld minimiert wird. Eine Anleitung, wie dies erreicht werden kann, finden Sie im Knowledge Centre – ESTC – EMEA Synthetic Turf Council.
Bei neuen Feldern wird es bis 2031 noch möglich sein, polymere Einstreu zu verwenden, aber den Besitzern von Feldern wird empfohlen, sich Gedanken darüber zu machen, wie sie ihre Felder nach Inkrafttreten des Verbots pflegen werden.
Die Kunstrasenindustrie hat die Notwendigkeit erkannt, von Gummi- und Kunststoffeinstreumaterialien wegzukommen, und führt immer mehr natürliche (pflanzliche) Einstreumaterialien ein, darunter Korkgranulat, Holzspäne, Olivenkerne, Maisschalen und Kokosfasern. Die Industrie entwickelt auch Beläge, die keine Einstreuung benötigen (4G unverfüllte Beläge) und sandgestreute Beläge.
Quelle: ESTC